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   BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18   

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https://dejure.org/2019,3055
BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18 (https://dejure.org/2019,3055)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2019 - 3 StR 548/18 (https://dejure.org/2019,3055)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 3 StR 548/18 (https://dejure.org/2019,3055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 S. 1 StPO im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags; Ausreichende Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 S. 1 StPO im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags; Ausreichende Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 2 S. 1
    Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 S. 1 StPO im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags; Ausreichende Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auszug aus BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18
    In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis weggefallen ist, das der Fristwahrung entgegenstand; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 15).
  • BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Auszug aus BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18
    In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis weggefallen ist, das der Fristwahrung entgegenstand; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 15).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 102/19

    Entscheidung des Revisionsgerichts über die verspätete oder formwidrige Einlegung

    Ein auf Wiedereinsetzung gerichteter Antrag muss Angaben über die versäumte Frist, die Gründe, auf Grund derer die Rechtsmittelfrist nicht eingehalten werden konnte und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2017 - 4 StR 294/17 und 8. Januar 2019 - 3 StR 548/18, jeweils mwN).
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